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Jobs & Karriere

Sie möchten unser Team aktiv unterstützen?
Dann heißen wir Sie herzlich willkommen und freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wir bieten Ihnen:

 

  • Eine attraktive Vergütung

  • Einen kreativen und vielfältigen Arbeitsplatz

  • Ein unterstützendes, freundliches und interdisziplinäres Team

  • Nutzung des firmeneigenen PKW’s oder bei Wunsch auch Fahrrades

  • Regelmäßige interne und externe Fortbildungen und Supervisionen

  • Mobiles Arbeiten, Dienstlaptop und Diensthandy

  • Möglichkeit eines Fahrrad/ Ebike Leasings

  • Betriebliche Altersvorsorge

  • Einen zukunftsorientierten Arbeitgeber

Unsere aktuellen Stellenangebote:

Stellenangebot Frühförderung

Stellenangebot Tagesgruppe

Gerne senden Sie auch Ihre Initiativbewerbung an:

K+X Gesellschaft für Soziale Arbeit mbH

Fr. Sylwia Geier

Süntelstr. 22

31785 Hameln

 

Informationen zum Datenschutz:

Bevor Sie sich für uns und wir uns für Sie entscheiden, möchten wir einander kennenlernen. Hierzu dienen uns im ersten Schritt die Informationen und Dokumente, die Sie uns schriftlich übermitteln.

Der nächste Schritt ist ein persönliches Kennenlernen, durch dies wir noch mehr voneinander erfahren.

Die folgenden Punkte sollen Ihnen Informationen rund um Ihre Daten liefern. Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Informationen hierzu notwendig sind. Wer hierzu mehr wissen will, findet dies in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Artikeln 12 bis 22 sowie 34. Der Text der DSGVO ist im Internet unter folgendem Link verfügbar: https://dsgvo-gesetz.de Bei weiteren Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten wenden.

Wir speichern Ihre Daten während der Zeit, in der wir sie benötigen, um die oben genannte Zwecke zu erreichen. Spätestens sechs Monate nach der Entscheidung werden die Unterlagen in Papierform zurückgesandt bzw. gelöscht. Diese Frist ergibt sich als Schutz vor der Inanspruchnahme durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Allerdings gibt es gegebenenfalls gesetzliche Vorschriften (z. B. die Abgabenordnung § 147), die uns dazu zwingen, bestimmte Unterlagen sechs beziehungsweise zehn Jahre aufzubewahren. Nach Ablauf der Aufbewahrungszeit löschen wir nicht mehr benötigte Daten.

Das Datenschutzrecht erlaubt (gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 BDSG n. F. in Verbindung mit Artikel 88 Absatz 1 DSGVO) die Erhebung der Daten, die für die Begründung des Beschäftigtenverhältnisses erforderlich sind. Wenn Sie uns freiwillig, über das Notwendige hinaus, Dinge von sich mitteilen, erlaubt uns dies das Datenschutzrecht im Rahmen einer Einwilligung (gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a DSGVO). Rechtsgrundlage für die Erhebung der o. g. Pflichtangaben ist § 26 Absatz 1 Satz 1 BDSG n.F. in Verbindung mit Artikel 88 Absatz 1 DSGVO.

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