Individuelle Hilfe für Familien!
Heilpädagogische Familienhilfe
Die heilpädagogische Familienhilfe ist ein intensives, ambulantes Unterstützungsangebot für Familien mit besonderen Herausforderungen. Im Fokus steht die ganzheitliche Begleitung und Förderung der gesamten Familie, um Entwicklungsdefizite auszugleichen, Konflikte zu bewältigen und ein stabiles Umfeld für das Kind zu schaffen.
Für wen ist die Hilfe?
Die heilpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien mit Kindern, die besonderen Förderbedarf haben, insbesondere in den Bereichen:
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Soziales und emotionales Verhalten
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Interaktion innerhalb der Familie
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Sprach- und Kommunikationsfähigkeit
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Bewältigung von Alltagsproblemen
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Entwicklung von Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit
Dieses Angebot ist besonders geeignet, wenn die Erziehung des Kindes durch familiäre Konflikte, Entwicklungsverzögerungen oder soziale Schwierigkeiten beeinträchtigt wird.
Wie helfen wir?
Die heilpädagogische Familienhilfe arbeitet direkt in der Familie und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Familienmitglieder. Unsere Unterstützung umfasst:
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Beratung und Begleitung in Erziehungsfragen
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Entwicklung individueller Förderpläne für das Kind
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Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen und Konflikten
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Stärkung der elterlichen Kompetenzen und Förderung einer positiven Eltern-Kind-Beziehung
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Hilfe zur Integration des Kindes in seine Lebenswelt
Was soll die Hilfe bewirken?
Unser Ziel ist es, die Familie als Ganzes zu stärken und dem Kind optimale Entwicklungsbedingungen zu bieten. Konkret bedeutet das:
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Aufbau und Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenzen
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Förderung der sozialen und emotionalen Entwicklung des Kindes
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Verbesserung der Kommunikation und des Zusammenhalts in der Familie
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Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und Förderung der Eigenständigkeit des Kindes
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Sicherung eines stabilen und förderlichen Umfelds für das Kind
Wie ist der Weg zur Hilfe?
Die heilpädagogische Familienhilfe kann über das zuständige Jugendamt beantragt werden. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel im Rahmen der „Hilfe zur Erziehung“ nach dem Sozialgesetzbuch (§ 27 und § 31 SGB VIII). Gemeinsam mit dem Jugendamt wird der konkrete Unterstützungsbedarf ermittelt und eine passende Hilfeform vereinbart.